Mehr Lebensqualität für Patienten mit chronischen schmerzhaften Verkrampfungen: Neu gehört auch die Tiefenstimulation des Hirns zur Behandlung der Dystonie zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen. Dies hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf Antrag des Inselspitals, Universitätsspital Bern beschlossen.