Gesetzesänderung - Neu haben pflegende Angehörige Anrecht auf 14 Wochen bezahlten Betreuungsurlaub

Das Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV hat per 1. Juli 2021 ein neues Gesetz verabschiedet. Dieses soll die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege verbessern und Eltern, die ein schwer beeinträchtigtes Kind pflegen, entlasten.

Link zur gesetzlichen Grundlage beim Bundesamt für Sozialversicherungen

Infoschreiben der KMSK inkl Video einer betroffenen Familie